Praxisinfos
Anmeldung
Leider kann ich während der Behandlungen Ihre Anrufe nicht persönlich entgegen nehmen. Sie können mir jederzeit gerne auf den Anrufbeantworter sprechen oder mir eine eMail an post(a)stimme-akademie.de senden. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.
Persönlich erreichen Sie mich zu folgenden Zeiten:
Montag von 12.00 - 12.45 Uhr
Donnerstag von 12.00 - 12.45 Uhr
Wartezeit und Terminvereinbarung
Die Terminvergabe orientiert sich in meiner Praxis an der Reihenfolge des Anmeldedatums. Die einzige Ausnahme bilden Akutpatienten im Bereich der Stimmstörungen, deren Therapie aus medizinischer wie logopädischer Sicht keinen zeitlichen Aufschub erlaubt.
Zum jeweils nächstmöglichen freien Termin, in der Regel aber spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Anmeldung findet eine logopädischen Diagnostik- und Beratungsstunde statt, zu der Sie die Heilmittelverordnung vom Arzt vorlegen müssen. Ein wichtiger Hinweis: Die Erstbehandlung/Diagnostik muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgen. Sollte Ihr Rezept vor diesem Zeitraum ausgestellt worden sein, müssen Sie vom ausstellenden Arzt das Ausstellungsdatum abändern lassen, da die Verordnung ansonsten Ihre Gültigkeit verliert (Arztstempel und Unterschrift sind hier erforderlich).
Zur Behandlung bringen Sie bitte mit:
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ein gültiges Rezept (nicht älter als 14 Tage)
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Ihren Terminkalender
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eventuelle Vorbefunde
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falls benötigt: Lesebrille oder Hörgerät
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für Kinder generell Hausschuhe
- einen ausgefüllten Anmeldebogen
Behandlungsunterbrechung
Gemäß den aktuellen Heilmittelrichtlinien darf eine logopädische Behandlung für maximal 14 Tage unterbrochen werden. Länger andauernde Unterbrechungen sind begründungspflichtig und nur möglich bei Krankheit oder Urlaub von Patient oder Therapeut oder bei einer therapeutisch indizierten Behandlungsunterbrechung. Ansonsten verliert die Verordnung für die noch nicht durchgeführten Behandlungen ihre Gültigkeit.
Auch aus therapeutischer Sicht ist eine kontinuierliche Behandlung wünschenswert, da sich ein guter Behandlungserfolg nur durch konsequentes und konstantes Training einstellen kann. Bei zu vielen Unterbrechungen kann sich neu Erlerntes nicht festigen und eine Transfer-Situation auf Alltagssituationen wird stark erschwert. Dies führt zu mehrmaliger Wiederholung gleicher Therapieinhalte und zu einem verzögerten Behandlungsverlauf.
Terminabsagen
Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer aktiven Teilnahme ab! Es liegt daher in Ihrem Interesse, die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen.
Ich führe meine Praxis nach dem Bestellsystem. Dies bedeutet für Sie regelmäßige Termine und kaum Wartezeiten. In der vereinbarten Behandlungszeit stehe ich ausschließlich zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin, damit ich den Termin kurzfristig anderweitig vergeben kann.
Da die Behandlungssituation einer reinen Bestellpraxis die ständige persönliche Anwesenheit eines Therapeutin zwingend voraussetzt, muss ich Ihnen für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn) abgesagte Termine nach gesetzlicher Regelung des § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkassen eine Verweilgebühr in Höhe des üblichen Kassensatzes privat in Rechnung stellen, da die Therapiezeit in diesem Fall anderen Patienten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei ist es ohne Belang, ob eine bzw. welche Begründung für die kurzfristige Absage vorliegt.
Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen oder Versäumen von Behandlungsterminen aus nicht nachvollziehbaren Gründen behalte ich mir das Recht vor, die Therapie abzubrechen und die für Sie vorgesehene Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung zu stellen.
Gebühren
Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Gebühren einer logopädischen Behandlung entnehmen Sie bitte diesem Informationsschreiben.

